Lebenslange Haft für Mord an Freundin in Wien

Wegen Mordes an seiner Freundin ist gestern ein 29-Jähriger von einem Schwurgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Kritik an Behördenversagen

Gewaltschutzeinrichtungen nahmen den Mordprozess zum Anlass, um akute Defizite im Opferschutz und Behördenversagen zu kritisieren. Auch in diesem Fall habe es Vorzeichen gegeben, die Frau sei nicht ausreichend unterstützt und am Ende im Stich gelassen worden.

Alle für Opferschutz zuständigen Einrichtungen, von Polizei über Justiz bis Bewährungshilfe, seien involviert gewesen, so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF).

Als hochgradig gefährlich eingestuft

Im konkreten Fall habe die Polizei den Mann sogar als hochgradig gefährlich kategorisiert, „es wurden aber keine Konsequenzen gesetzt“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle.

Könne, wie hier geschehen, ein Betretungs- und Annäherungsverbot nicht sofort verhängt werden, müssten Opfer Personenschutz erhalten, bis der Gefährder gefunden ist. „Da muss die Polizei beim Haus stehen.“ Sie erneuerte die Forderung nach Einrichtung einer unabhängigen Kommission für Fälle wiederholter Gewaltausübung und wünscht sich die Einbindung der Opferschutzorganisationen.