„Hexenprozess“ in Salem: Verurteilte soll begnadigt werden

Eine während der „Hexenprozesse“ von Salem im 17. Jahrhundert verurteilte Frau soll postum begnadigt werden – dank einer engagierten Schulklasse aus dem US-Bundesstaat Massachussetts.

Das Schicksal von Elizabeth Johnson Jr. habe ihre Schüler und Schülerinnen sehr bewegt, sagte die Lehrerin Carrie LaPierre von der North Andover Middle School.

Die Jugendlichen schrieben Briefe an die Behörden – und halfen der Senatorin Diana DiZoglio beim Verfassen eines Gesetzes, das die späte Entlastung Johnsons ermöglichen soll.

Vorwürfe nie offiziell aufgehoben

Elizabeth Johnson Jr. gehörte zu den mehr als 150 Menschen, denen Ende des 17. Jahrhunderts in Massachussetts Hexerei vorgeworfen wurde. 1693 wurde sie zum Tode verurteilt. Vollstreckt wurde das Urteil nicht.

Johnson starb als alte Frau in den 1740er Jahren. Anders als in vergleichbaren Fällen wurden die Vorwürfe gegen Johnson aber nie offiziell aufgehoben.

Ihre Schüler und Schülerinnen hätten sich intensiv in die Biografie Johnsons eingearbeitet, sagte LaPierre. Beim Studium von Originalquellen hätten sie festgestellt, dass Johnson im Salem des 17. Jahrhunderts als unverheiratete Frau als verdächtig gegolten habe. Zudem habe Johnson möglicherweise eine geistige Behinderung gehabt.

Auch, warum Johnson nie offiziell entlastet wurde, fanden die Schüler im Alter von 13, 14 Jahren heraus: Johnson hatte keine direkten Nachfahren, die sich darum bemüht hätten.

Gesetzesantrag eingebracht

Senatorin DiZoglio brachte nun einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, der sich in Teilen auf die Recherchen der Jugendlichen stützt und auf dessen Grundlage Johnson rückwirkend begnadigt werden soll.

Neben Johnson seien 1693 in Salem noch 29 weitere Menschen der Hexerei schuldig gesprochen worden, sagte DiZoglio zu AFP. 19 von ihnen seien gehängt worden. Johnson sei bis heute die einzige der 30 Verurteilten, die nicht formal entlastet worden sei.