EGMR fordert von Polen und Lettland Hilfe für Geflüchtete

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen und Lettland zur Unterstützung von Flüchtlingen an der Grenze zu Belarus aufgefordert. Bis zum 15. September sollten die lettischen und polnischen Behörden allen Bedürftigen „Nahrung, Wasser, Kleidung, angemessene medizinische Versorgung und wenn möglich vorübergehende Unterkunft“ bereitstellen, erklärte das Gericht gestern.

An der EU-Außengrenze zu Belarus sitzen derzeit Dutzende Menschen fest. Ihr behelfsmäßiges Lager auf belarussischem Gebiet in der Nähe des polnischen Dorfes Usnarz Gorny wird seit mehr als zwei Wochen von belarussischen und polnischen Soldaten umstellt. Da die Menschen weder nach Polen einreisen noch nach Belarus zurückkönnten, „sitzen sie also an den Grenzen fest“, erklärte das Menschenrechtsgericht.

Grenzstreit zwischen Polen und Belarus

Nach Angaben des Gerichts waren 32 Menschen aus Afghanistan und 41 irakische Kurden, die in Lettland oder Polen internationalen Schutz suchen, vor den EGMR gezogen. Das Regelwerk des Menschenrechtsgerichts erlaubt es, mittels eines Dringlichkeitsverfahrens vor das Gericht zu ziehen, wenn die Antragsteller einem „realen Risiko von irreparablen Schäden“ ausgesetzt sind.

Die Flüchtlinge sind Opfer eines Grenzstreits zwischen Belarus und Polen. Nach Ansicht mehrerer östlicher EU-Staaten schleusen die belarussischen Behörden seit Wochen Tausende Geflüchtete gezielt ein und bringen sie an die Grenze. Auf diese Weise wollen sie demnach Vergeltung für westliche Sanktionen gegen Belarus üben.

In den vergangenen Monaten überquerten Tausende Menschen von Belarus aus die Grenzen nach Lettland, Litauen und Polen. Polen kündigte am Montag den Bau eines 2,50 Meter hohen Stacheldrahtzauns an der Grenze zu Belarus an.