Regionale Verschärfungen künftig an Impfrate gekoppelt

Regionale Verschärfungen der Coronavirus-Maßnahmen sind künftig auch an die Durchimpfungsrate in den Bezirken gekoppelt. Ein dementsprechender „Erlass für Hochrisikogebiete“ von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ging heute an die Landeshauptleute und tritt morgen in Kraft.

Der neue Erlass ersetzt den bisherigen Hochinzidenzerlass. Künftig werden bei der Einstufung eines Bezirks als Hochrisikogebiet neben der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks sowie der Intensivbettenbelag des betreffenden Bundeslandes berücksichtigt.

Augenmerk auf Durchimpfungsrate

„Die Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Coronavirus, und wir sehen, dass das Virus zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet“, kommentierte Mückstein die Maßnahme. Um die Ausbreitung des Virus zielgerichtet und regional einzudämmen, müsse man daher besonderes Augenmerk auch auf die jeweilige Durchimpfungsrate richten.

Für Hochrisikogebiete ist künftig mittels Verordnung durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde festzulegen, dass Personen den betreffenden Bezirk nur verlassen dürfen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 2. Covid-19-Öffnungsverordnung („3-G-Regel“) vorweisen können.

Die Kontrollen der Nachweispflicht haben stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz zu erfolgen. Dafür kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden.