Schweiz will „Cum-Ex“-Schlüsselfigur Berger ausliefern

Der wegen dubioser „Cum-Ex“-Geschäfte zulasten der deutschen Staatskassa in der Schweiz festgenommene deutsche Anwalt Hanno Berger soll ausgeliefert werden. Die Verfügung erging am 20. August, wie das deutsche Bundesamt für Justiz der dpa mitteilte.

Das Schweizer Anwaltsbüro von Berger wollte sich heute auf Anfrage nicht dazu äußern, ob es in Berufung gehen wird. „Wir haben aktuell nichts zu kommunizieren“, hieß es.

Anklage der schweren Steuerhinterziehung

Berger ist unter anderem vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften angeklagt. Für schwere Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Dem Prozessbeginn in Wiesbaden im März blieb Berger aber fern, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde. Berger wird zudem wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug verfolgt. Nun rückt ein Prozess gegen ihn näher.

Auslieferung kann noch Monate dauern

Berger, der als Schlüsselfigur in der „Cum-Ex“-Affäre gilt, war nach Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen worden. Berger wehrt sich gegen die Auslieferung und die Anklage. Am 5. August hatte das schweizerische Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen.

Gegen die Auslieferungsverfügung vom 20. August kann laut Bundesamt für Justiz Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden. Gegen Entscheidungen des Bundesstrafgerichts wiederum könne das Bundesgericht angerufen werden, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Justiz.

Das Bundesgericht würde dann in letzter Instanz entscheiden. Das Prozedere kann mehrere Monate dauern. Bei den „Cum-Ex“-Geschäften handelt es sich um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Investoren nutzten eine Gesetzeslücke, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu bringen.