Schülerinnen und Schüler müssen ihre vorgeschriebenen CoV-Tests nicht unbedingt in der Schule absolvieren. Ebenfalls erlaubt sind von anderen befugten Teststellen ausgestellte Antigen- und PCR-Tests. Das sieht die neue Covid-19-Schulverordnung von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann vor.