Ab Mittwoch höhere Strafen für Raser

Ab Mittwoch gelten härtere Strafen für gefährliches Rasen. Am 1. September tritt die Gesetzesnovelle zum „Raserpaket“ in Kraft, erinnerte der ÖAMTC nun in einer Aussendung. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz beziehen sich vor allem auf die starke Überschreitung der Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen.

Wer die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland stark überschreitet, muss künftig mit einer deutlich längeren Führerscheinabnahme rechnen.

„Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate“, so ÖAMTC-Experte Martin Hoffer.

Strafen deutlich angehoben

Wurde eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister erst nach vier Jahren ab. Danach gilt eine gleichartige Übertretung wieder als „erstmalig“. Zusätzlich wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt, etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro.

Auch die Mindestbeträge für zu schnelles Fahren wurden verdoppelt. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 Stundenkilometer überschreitet, zahlt ab Mittwoch mindestens 150 Euro statt bisher 70. Wer innerorts um mehr als 40 oder außerorts mehr als 50 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss künftig mindestens 300 statt 150 Euro bezahlen.

Es gehe „auch darum, wirksam gegen illegale Straßenrennen vorgehen zu können. Diese wurden in vielen Gemeinden zur immer größeren Belastung und Gefahrenquelle“, so Hoffer.