Jabloner will Änderung bei Wiedereinbürgerung von Nazi-Opfern

Eine eng formulierte Regelung schließe viele Angehörige von Nazi-Opfern vom Staatsbürgerschaftsangebot auf Wiedereinbürgerung aus, sagte der Restitutionsexperte, Ex-Vizekanzler und Ex-Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, dem „Standard“ (Freitag-Ausgabe).

Beim Einbürgerungsangebot an NS-Opfer-Nachfahren kranke es wirklich, er fordere daher eine Änderungsinitiative. Die Sache müsse vor Höchstgerichten bekämpft werden, so die Regierung nicht selbst eine Initiative ergreife, so Jabloner.

Jabloner sieht Ungleichbehandlung

Die Regelung sieht laut der Zeitung nämlich eine Emigration oder Flucht als Bedingung für das Wiedererlangen des österreichischen Passes vor. Die Antragsteller müssten die österreichische Staatsbürgerschaft, jene eines „Nachfolgestaates der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie“ besessen oder aber staatenlos gewesen sein. Auch ein Hauptwohnsitz im Bundesgebiet sei Voraussetzung.

„Bei der Novelle von Paragraf 58c im Jahr 2019 war man sehr auf Emigranten und deren Nachkommen fixiert“, sagte Jabloner. „Dass es gleichzuhaltende Angehörigenkonstellationen gibt, die ein Recht auf Staatsbürgerschaft bedingen, hat man nicht bedacht.“ Nun bestehe eine Ungleichbehandlung von Ausländern untereinander, sagte Jabloner.