Erste Bilanz von Gewaltpräventionsberatung

Die Verpflichtung zu einer Gewaltpräventionsberatung für Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, ist erst kurz in Kraft. Eine erste Rückmeldung kann der Verein Neustart, der in fünf Bundesländern mit der Umsetzung betraut wurde, bereits geben.

Die Weiterleitung der Fälle durch die Polizei erfolge sehr schnell, was eine wesentliche Voraussetzung für diese opferschutzorientierte Täterarbeit sei, sagte Sprecher Andreas Zembaty der APA.

Die Einschaltung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unmittelbar nach einer Wegweisung sei aus methodischen Gründen überaus wichtig: „Der erste Kontakt bietet die Chance, noch auf die Leute einzuwirken“, erläuterte Zembaty. „Unmittelbar nach der Tat sind viele Täter dazu bereit – teilweise selbst erschrocken, was sie angerichtet haben –, nicht gleich in eine Täter-Opfer-Umkehr zu gehen.“ Es sei auch der richtige Zeitpunkt, um eine „Motivation zum Umdenken“ zu erreichen. „Diesen Moment dürfen wir nicht versäumen.“

Sechsstündige Beratung nach häuslicher Gewalt

Seit 1. September müssen nach häuslicher Gewalt Weggewiesene an der sechsstündigen Beratung teilnehmen. Gefährder haben nach einer Wegweisung fünf Tage Zeit, einen Termin zu vereinbaren. Das Erstgespräch muss binnen 14 Tagen ab Kontaktaufnahme stattfinden. Bei Weigerung droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall 5.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen.

Bis Freitagmittag erhielt Neustart, seit mehr als sechs Jahrzehnten in der Strafgefangenenhilfe tätig, rund 40 Zuweisungen durch die Polizei, erste Beratungsgespräche fanden bereits statt, manche der Betroffenen hätten sich binnen zwei Stunden gemeldet, so die Rückmeldungen aus Wien und den vier weiteren vom Verein betreuten Ländern. Eine größere Zahl von Zuweisungen wurde über das Wochenende erwartet, wo die Polizei in der Regel mehr Fälle häuslicher Gewalt registriert als wochentags.

Zembatyas Angaben zufolge werden im Schnitt rund 9.000 Wegweisungen jährlich verhängt. Für die Täter – über 90 Prozent männlich – „braucht es unmittelbar ein Angebot“, ein „Netz von Hilfe und Kontrolle“, so der Experte. Bei 200 bis 300 Personen spreche man von Hochrisikofällen. Davon abgesehen sei die häufig unmittelbar nach Gewalttaten geforderte Verhängung der Untersuchungshaft allein „nicht das Instrument“, schon weil der Justiz oft Haftgründe fehlen würden.