Neues Verfahren gegen nö. Firma Airborne Technologies

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat weitere Ermittlungen gegen die niederösterreichische Airborne Technologies GmbH eingeleitet. Thema sind angebliche Libyen-Aktivitäten des Gründers der US-Söldnerfirma Blackwater, Erik Prince, berichtete „profil“ gestern in einer Vorabmldung.

Behördensprecher Erich Habitzl bestätigte auf APA-Anfrage Ermittlungen gegen die Firma und sechs weitere Beschuldigte. Airborne und Prince weisen dem Magazin zufolge die Vorwürfe zurück. „Der UN-Bericht ist uns erst seit wenigen Tagen bekannt. Wir sind fassungslos, wie viele elementare Fakten darin falsch sind und folglich deren Schlussfolgerungen. Es ist enttäuschend, dass eine Institution wie das UN Security Council mit einer solchen Ungenauigkeit und Schlampigkeit recherchiert“, hieß es von Airborne

Verstoß gegen Waffenembargo?

Prince wird in einem Bericht eines Expertengremiums der Vereinten Nationen an den UNO-Sicherheitsrat vom Februar 2021 vorgeworfen, gegen ein seit 2011 aufrechtes Waffenembargo für Libyen verstoßen zu haben, berichtete das „profil“.

Er soll dem libyschen General Chalifa Haftar im Jahr 2019 ein millionenschweres Unterstützungsprojekt vorgeschlagen haben. Ziel wäre unter anderem die Bereitstellung von Hubschraubern und Flugzeugen gewesen. Zwei der Flugzeuge, die die UNO-Experten mit den angeblichen Aktivitäten von Prince in Verbindung bringen, sollen einen Bezug zur Wiener Neustädter Firma Airborne aufweisen.

Weiteres Verfahren läuft noch

Airborne ist Experte für Spezialanforderungen im Luftfahrtbereich und stattet Fluggeräte mit Sensoren und Überwachungstechnik aus. Prince war laut dem Nachrichtenmagazin von 2013 bis 2017 indirekt Mitgesellschafter der Firma mit Sitz in Niederösterreich. Ein 2016 eingeleitetes erstes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ist weiterhin im Laufen.

Hier geht es um den Verdacht, zwei Agrarflugzeuge könnten für militärische Einsätze im Südsudan umgebaut und ausgerüstet worden sein. Ermittelt wird gegen acht Personen und gegen Airborne nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.