Mexiko: Strafen für Abtreibung verfassungswidrig

Mexikos Oberster Gerichtshof hat die Kriminalisierung von Abtreibungen für verfassungswidrig erklärt. „Das ist ein weiterer Schritt im historischen Kampf für die Gleichberechtigung (von Frauen), die Würde und die volle Ausübung ihrer Rechte“, sagte gestern der Präsident des Gerichts, Arturo Zaldivar. Die Frauenrechtsorganisation GIRE bezeichnete das einstimmige Urteil als „historisch“.

Bisher waren Abtreibungen in dem konservativen lateinamerikanischen Land nur in Mexiko-Stadt und den Bundesstaaten Oaxaca, Veracruz und Hidalgo bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zulässig. In allen anderen Bundesstaaten war ein Schwangerschaftsabbruch nur im Fall einer Vergewaltigung legal.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bezog sich auf eine Verfassungsbeschwerde im nordmexikanischen Bundesstaat Coahuila, in dem Frauen bei einer Abtreibung bis zu drei Jahre Haft drohen. Allerdings stellt die Gerichtsentscheidung einen Präzedenzfall dar und wirkt sich damit auf sämtliche Bundesstaaten aus. Nach Angaben von GIRE sind heimliche Abtreibungen die vierthäufigste Todesursache bei Müttern in Mexiko.