Klimaklage: Global 2000 wehrt sich gegen Abweisung von Antrag

Die Umwelt-NGO Global 2000 wehrt sich gegen die Abweisung ihres Antrages, dem zufolge das Wirtschaftsministerium schrittweise ein Verkaufsverbot von fossilen Energieträgern verordnen soll.

Das Ministerium erklärte sich für nicht zuständig – es sei nicht möglich, Maßnahmen zur Energieeinsparung als gewerberechtliche Gefahrenabwehr zu definieren – und wies das Begehren zurück. Dagegen legte nun wiederum Global 2000 eine Beschwerde vor dem Wiener Landesverwaltungsgericht ein.

„Fossile Energieträger heizen die Klimakrise an, sie gefährden unsere Zukunft und unsere Gesundheit. Zu unserem Schutz braucht ihr Vertrieb daher ein Ablaufdatum. Wenn die Wirtschaftsministerin (Margarethe Schramböck, ÖVP, Anm.) diese Gefahren nicht erkennen will, dann sind wir gezwungen, für unser Recht auf eine saubere Energiezukunft vor Gericht zu ziehen“, sagte Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000 heute.

Ministerium sieht keine Kompetenz des Bundes

Beantragt wurde eine Verordnung, die den Verkauf von Kohle, Heizöl, Benzin und Diesel schrittweise bis 2040 beendet. So kann Global 2000 zufolge Rechtssicherheit zur Erreichung des Ziels der Bundesregierung, Klimaneutralität bis 2040, hergestellt werden.

Im Bescheid wies das Wirtschaftsministerium den Antrag auf Erlassung einer Verordnung aber zurück. „Als Begründung wird angegeben, dass keine Kompetenz des Bundes zur Erlassung der beantragten Maßnahmen bestehe, zur Untermauerung wird ein 35 Jahre altes Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtshofs zitiert“, hieß es.