D: Räumung von Hambacher Forst war rechtswidrig

Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst in Deutschland im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen. Das Verwaltungsgericht Köln verkündete heute eine entsprechende Entscheidung, nachdem ein einstiger Baumhausbewohner geklagt hatte.

Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschutzbestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Polizeieinsatz im Hambacher Forst im Herbst 2018
APA/Marius Becker

Die Landesregierung des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren damals angewiesen, die Baumhäuser zu räumen, die Braunkohlegegner über mehrere Jahre hinweg errichtet hatten. Dazu kam es im September 2018 mit Unterstützung eines großen Polizeiaufgebots aus ganz Deutschland. Der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus liegt, galt und gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.