Hambacher Forst: Räumung von Baumhäusern rechtswidrig

Eine mit Brandschutzmängeln begründete Räumung von Baumhäusern und anderen Einrichtungen in Protestcamps im deutschen Hambacher Forst in Nordrhein-Westfalen vor rund drei Jahren ist rechtswidrig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben von heute in einem von einem damaligen Bewohner angestrengten Rechtsstreit gegen die Stadt Kerpen.

Es gebe verschiedene „rechtliche Mängel“. So sei die Brandschutzbegründung damals erkennbar „nur vorgeschoben worden“. Die Opposition wertete das Urteil auch als Ohrfeige für NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), derzeitig Kanzlerkandidat seiner Partei.

Gericht sah Vorwand

Laut Gericht hatte das Düsseldorfer Heimat- und Bauministerium die Stadt Kerpen damals „gegen deren Willen“ angewiesen, die von Aktivisten errichteten Bauwerke zu beseitigen. Die Maßnahme sollte dabei explizit auf den Verstoß baurechtlicher Vorschriften zum Brandschutz gestützt werden. Den Richtern zufolge ging aus der Weisung aber hervor, dass diese Begründung nur ein Vorwand war. Tatsächlich ging es um die „Entfernung der Braunkohlegegner“. Darüber hinaus gab es nach Einschätzung des Gerichts noch weitere juristische Fehler.

Protest gegen Braunkohletagebau

Die von Aktivisten errichteten Baumhäuser im Hambacher Forst waren Mitte September 2018 unter dem Schutz von starken Polizeikräften geräumt worden. Der Wald sollte ursprünglich für eine Erweiterung eines Braunkohletagebaus gerodet werden und wurde dadurch zu einem symbolischen Brennpunkt von Protesten gegen die Kohleverstromung.

Polizeieinsatz im Hambacher Forst im Herbst 2018
APA/Marius Becker

Die Proteste dort gingen auch nach der Räumungsaktion 2018 weiter. So gab es etwa 2020 immer wieder Einsätze, bei denen die Polizei von Aktivisten und Aktivistinnen errichtete Barrikaden entfernte. Es kam auch zu gewaltsamen Konfrontationen. Die Rodung des Waldes selbst ist nach der Einigung auf den deutschen Kohleausstieg inzwischen vom Tisch.