Sozialpartner fixierten neuen Generalkollektivvertrag

Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben sich auf einen neuen Generalkollektivvertrag geeinigt. Der bisherige lief Ende August aus. Firmen, die eine „3-G“-Nachweis verlangen, dürfen keine Maskenpflicht verhängen, so einer der Eckpunkte der Vereinbarung.

Beschäftigte, die im Job eine CoV-Schutzmaske tragen müssen, haben nach drei Stunden Anspruch auf „mindestens zehn Minuten“ Pause von der Maske. Der neue Vertrag gilt per 1. September bis 30. April 2022.

Erkrankte Beschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden

An Covid-19 erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht benachteiligt werden, ist im General-KV weiters festgehalten. Aufgrund eines positiven CoV-Testergebnisses dürfen sie weder entlassen noch gekündigt oder anders benachteiligt werden.

Einen Nachweis zum „3-G“-Status des Beschäftigten darf der Arbeitgeber verlangen, wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKO), die Industriellenvereinigung (IV), die Arbeiterkammer (AK), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Landwirtschaftskammer (LK) Österreich gestern mitteilten.

Bestehende Regeln, etwa in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt.

„General-KV schafft Klarheit“

„In den vergangenen Wochen und Monaten hatten wir viele Anfragen unserer Mitglieder zu Maskenpflicht, Bekanntgabe des Impfstatus und 3-G-Regelungen in Betrieben – der neue Generalkollektivvertrag schafft nun Klarheit und gibt sowohl Betrieben als auch BetriebsrätInnen und Beschäftigten Sicherheit“, so AK-Präsidentin Renate Anderl.

„Die neuerliche Einigung auf einen General-KV gibt den Betrieben weiterhin Rechtssicherheit und bietet außerdem Schutz für die Arbeitnehmer“, sagte WKO-Präsident Harald Mahrer. Dem ÖGB war es sehr wichtig, „den Rechtsanspruch auf die Pause von der Maske, der auch bei etwaigen zukünftigen verschärften gesetzlichen Maßnahmen betreffend NMS gilt, erneut zu fixieren“, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

„In nach wie vor schwer planbaren Zeiten sind praktikable und möglichst unbürokratische Lösungen für den Arbeitsalltag ein Gebot der Stunde – sowohl für Unternehmen als auch Beschäftigte“, strich IV-Chef Georg Knill hervor. Die LK Österreich empfehle den Sozialpartnern der Land- und Forstwirtschaft, gleichartige Regeln zu schaffen, so LK-Präsident Josef Moosbrugger.

Auf Ablehnung stößt der General-KV hingegen bei der FPÖ. Der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft, Matthias Krenn, sieht darin einen „Wegbereiter für Impfzwang“ und vermisst Schutz für Impfunwillige.