Presserat rügt Oe24.at und Heute.at für Soldatenfeier-Videos

Der Presserat hat die Nachrichtenseiten Oe24.at und Heute.at für von ihnen verbreitete Videos einer Soldatenfeier gerügt. Darauf sind teils nackt feiernde junge Männer zu sehen. Nach Ansicht des Selbstkontrollorgans verletzten die beiden Boulevardmedien deren Persönlichkeitsschutz und Intimsphäre und somit die Punkte 5 und 6 des Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Das Videomaterial wurde im Jänner in einer Kaserne im Burgenland aufgenommen – damals feierten die jungen Männer den Abschluss ihrer Ausbildung zu Berufssoldaten und verletzten damit damals gültige CoV-Maßnahmen. Die Aufnahmen wurden zunächst innerhalb des Bundesheeres verbreitet und später in den sozialen Netzwerken geteilt. Einer der Feiernden beging mittlerweile Suizid.

Mehrere Leserinnen und Leser wandten sich an den Presserat und kritisierten die Verbreitung des Videos. Das Selbstkontrollorgan leitete daraufhin ein Verfahren ein, an dem die Medieninhaberin von Oe24.at teilnahm. Von Heute.at nahm niemand die Möglichkeit wahr.

Der Rechtsanwalt von Oe24.at wandte ein, dass das Video auf Oe24.at/video veröffentlicht worden war, dessen Medieninhaberin aber eine andere Gesellschaft sei. Diese habe sich dem Ehrenkodex für die österreichische Presse nicht unterworfen. Auch merkte er an, dass sämtliche Beteiligte vollständig verpixelt worden seien und das Video mittlerweile offline ist.

Senat weist Oe24-Begründung zurück

Nach Ansicht des Senats 1 muss sich Oe24.at Inhalte von Oe24.at/video aus ethischer Sicht etwa aufgrund von täglichen Übernahmen und Verlinkungen sowie dem Umstand, dass es sich um eine Unterseite der Hauptseite handelt, zurechnen lassen. Einen jungen Menschen in nacktem, betrunkenem Zustand zu zeigen, sei unzweifelhaft kompromittierend.

Daran ändere auch eine Verpixelung nichts, da die Person weiterhin für zumindest einen beschränkten Personenkreis identifizierbar sei, hält der Presserat in einer Aussendung fest. Auch das geringe Alter der abgebildeten Soldaten hätte die beiden Medien dazu veranlassen müssen, von einer Veröffentlichung abzusehen (Punkt 6.3 des Ehrenkodex). Die Verbreitung des Materials in sozialen Netzwerken rechtfertigt die Weiterverbreitung nicht automatisch.

Nach Ansicht des Senats 1 diente die Videoverbreitung vor allem der Befriedigung des Voyeurismus und der Sensationsinteressen gewisser Userinnen und User. Oe24.at und Heute.at seien ihrer Filterfunktion nicht nachgekommen.

Positiv merkte der Presserat an, dass die Videobeiträge mittlerweile von den Medien entfernt wurden. Dennoch werden die Medieninhaberinnen von Oe24.at und der Gratistageszeitung „Heute“ aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Beide erkennen die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats an.