Bildungsressort empfiehlt Stufenplan auch im Kindergarten

Kindergärten fallen zwar in die Zuständigkeit der Bundesländer, das Bildungsministerium hat nun allerdings wie schon öfters im Verlauf der Pandemie Empfehlungen für den elementarpädagogischen Bereich vorgelegt.

Neben den schon etablierten Maßnahmen – u. a. Händewaschen, Lüften, Vermeidung von Menschenansammlungen sowie Testen und Impfangebote an das Personal – enthalten diese nach den Schulen auch für die Kindergärten einen Stufenplan.

„Kinder in elementarpädagogischen Einrichtungen können nicht geimpft werden, deswegen müssen wir sie anders schützen“, wird ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann in den „Salzburger Nachrichten“ (Freitag-Ausgabe) zitiert. Mit seinem Leitfaden liegen nun Empfehlungen für Hygiene- und Präventionsmaßnahmen an die Länder vor, diese sollen laufend ergänzt werden.

Österreichweit verbindliche Regeln zur CoV-Prävention gibt es nur beim Personal: Dieses muss laut einer Novelle zur Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums mit Schulbeginn entweder geimpft sein oder einen negativen CoV-Test vorweisen können.

Dabei reichen vor dem 1. Oktober drei Antigen-Tests pro Woche, danach muss ungeimpftes Kindergartenpersonal zumindest einmal pro Woche einen Antigen- durch einen PCR-Test von einer befugten Teststelle ersetzen.

Der vom Bildungsministerium empfohlene Stufenplan für die elementarpädagogischen Einrichtungen orientiert sich wie jener für die Schulen an der risikoadjustierten 7-Tage-Inzidenz, die die Ampelkommission jeden Donnerstag festlegt.

Empfehlungen für Kindergärten

Bei einem Wert bis 100 gilt dabei Stufe eins (kein oder geringes Risiko): Hier wird den Kindergärten neben den Hygienemaßnahmen etwa empfohlen, bei Singen, Musizieren und Bewegung häufiger zu lüften.

Außerdem müssen laut Verordnung des Gesundheitsministeriums alle externen Personen einen „3-G“-Nachweis vorlegen sowie Maske tragen, etwa auch bei Elternabenden. Bei einem nur kurzen Aufenthalt in der Einrichtung (Bringen oder Abholen der Kinder) reicht die Maske.

Bei Stufe zwei (mittleres Risiko: Wert zwischen 101 und 200) sollen laut Bildungsministerium Singen und Sport nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Vor Ausflügen und Veranstaltungen am Standort wird eine Riskoabschätzung empfohlen.

Bei Stufe drei (hohes Risiko: Wert über 201) sollen darüber hinaus externe Zusatzangebote wie motorische und musikalische Frühförderung, Ausflüge und Feste mit externen Personen nach Empfehlung des Ministeriums reduziert oder „ab einem bestimmten Risiko“ nicht mehr durchgeführt werden.

Ausnahme sind Sprachförderangebote sowie Assistenz- und Gesundheitspersonal, für das „3-G“-Nachweis und Maske empfohlen wird. Ein- und mehrtägige Veranstaltungen sollten gar nicht mehr und Elternabende digital durchgeführt werden.