Logos von Fortnite und Apple
APA/AFP/Chris Delmas
„Fortnite“-Prozess

Apple muss Rückschlag einstecken

Im Rechtsstreit über die Regeln seines App-Stores hat Apple am Freitag eine Teilniederlage hinnehmen müssen: Eine US-Richterin ordnete an, dass der Konzern sein Zahlungssystem öffnen muss. Apple dürfe App-Entwicklerstudios nicht länger zur Nutzung seines Bezahlsystems zwingen, entschied die kalifornische Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers in dem vom Videospielentwickler Epic Games („Fortnite“) angestrengten Prozess. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

In dem Verfahren geht es um die Marktmacht Apples durch seinen App Store. Apple lässt auf seinen Mobilgeräten Downloads von Apps und Spielen nur aus dem eigenen App Store zu. Als Bezahlmethode schreibt der Konzern dabei das eigene System Apple Pay vor und zieht bis zu 30 Prozent der Einnahmen der App-Anbieter als Gebühr ein.

Epic stemmte sich dagegen und versuchte, Apple Pay als Zahlungsmittel zu umgehen. Apple verbannte daraufhin mit „Fortnite“ das beliebteste Spiel aus dem Hause Epic Games aus seinem App Store.

Entwickler dürfen auf andere Zahlungssysteme verlinken

Vor diesem Hintergrund wurde bereits vor Monaten ein Verfahren gestartet. In diesem urteilte Rogers nun, dass Apple den Entwicklerstudios nicht verbieten könne, in ihren Apps Schaltflächen oder Links einzubauen, die Kundschaft auf andere Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des Apple-eigenen In-App-Kaufsystems verweisen. Damit können die Entwicklerstudios auch Apples hohe Provisionen umgehen.

Das Urteil besagt auch, dass Apple den Entwicklerstudios nicht verbieten könne, mit Kundschaft über Kontaktinformationen zu kommunizieren, die die Entwickler bei der Anmeldung innerhalb der App erhalten haben. Rogers gab damit einer von Epic beantragten einstweiligen Verfügung statt, verurteilte den Spielehersteller aber auch zur Zahlung von Schadenersatz an Apple in Höhe von vier Millionen Dollar wegen der Verletzung von Vertragsklauseln. Es geht dabei um das Geld, das Epic durch Direktzahlungen von iOS-Usern erhalten hatte.

App-Monopol fällt nicht

Das Gericht widersprach gleichzeitig der Auffassung von Epic, dass Apple ein kartellrechtlicher Monopolist auf dem Teilmarkt für mobile Spieltransaktionen sei. So wurde auch das Monopol zur Installation von Apps nicht zu Fall gebracht. Bisher erlaubt Apple auf dem iPhone und iPad nur die Installation von Programmen über den App Store, Epic sollte das beenden. Rogers stellte jedoch fest, dass das Verhalten von Apple bei der Durchsetzung von bestimmten Beschränkungen wettbewerbswidrig sei.

Apple sieht Erfolg

Apple interpretierte das Urteil trotz der einstweiligen Verfügung als Erfolg. „Heute hat das Gericht bestätigt, was wir schon immer wussten: Der App Store verstößt nicht gegen das Kartellrecht.“ Das Gericht habe auch festgestellt, dass „Erfolg nicht illegal“ sei. „Apple ist in jedem Segment, in dem wir tätig sind, einem harten Wettbewerb ausgesetzt, und wir glauben, dass sich Kunden und Entwickler für uns entscheiden, weil unsere Produkte und Dienstleistungen die besten der Welt sind.“ Man werde sich weiter dafür einsetzen, dass der App Store ein sicherer und vertrauenswürdiger Marktplatz sei. Nach dem Urteil gab die Apple-Aktie um rund 2,5 Prozent nach.

Epic, das im vergangenen Jahr mit „Fortnite“ mehr als fünf Milliarden Dollar eingenommen hat, geht auch in der EU, in Großbritannien und in Australien mit Klagen gegen Apple vor. Außerdem verklagte der Spielehersteller den Internetkonzern Google wegen ähnlicher Geschäftsmodelle im Google Play Store.