Krisenmanagement: Verfahren gegen französische Ex-Ministerin

Frankreichs Justiz hat wegen möglicher Verfehlungen im Umgang mit der Coronavirus-Krise ein Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Gesundheitsministerin Agnes Buzyn eingeleitet.

Es bestehe der Verdacht einer „Gefährdung des Lebens anderer“, berichtete die Nachrichtenagentur AFP gestern unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft am Gerichtshof der Republik. Buzyn, von Mai 2017 bis Februar 2020 Gesundheitsministerin unter Präsident Emmanuel Macron, war heute von Richtern des Gerichtshofs angehört worden.

Klagen unter anderem von Ärzten

Hintergrund sind Vorermittlungen, die schon im Juli 2020 begonnen haben. Ihnen liegen Medienberichten zufolge mehrere Klagen zugrunde, etwa von drei Ärzten. Die Vorwürfe betreffen unter anderem den Mangel an Masken und anderer Schutzausrüstung zu Beginn der Pandemie.

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen ist Buzyn die erste Person des öffentlichen Lebens, gegen die nun ein formelles Verfahren eingeleitet wurde. Ebenfalls ermittelt wird unter anderem gegen den aktuellen Gesundheitsminister Olivier Veran.

Offenbar Indizien

Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet, dass die Ermittler „schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien“ für ein Fehlverhalten sehen. Das Verfahren kann am Ende zu einem Strafprozess führen, falls die Ermittler ausreichend Beweise gegen die Beschuldigte sehen. Andernfalls können sie das Verfahren auch wieder einstellen.