VwGH: Vergabe von Trafiken muss neu geregelt werden

Die Vergabe von Tabaktrafiken muss neu geregelt werden. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass die Zuteilung von Trafiken dem Bundesvergabegesetz unterliegt, schreibt „Die Presse“. Das könnte das Aus für unbefristete Vergaben und für die Vererbung der Konzession bedeuten.

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