„CoV-Leugner-Inserat“-Tweet: Klage gegen Armin Wolf abgewiesen

ZIB2-Moderator Armin Wolf darf ein im Jänner im „Kurier“ erschienenes Inserat des „Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses Austria“ (ACU) als „Corona-Leugner-Inserat“ bezeichnen.

Es handle sich um eine „zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats“, heißt es im Urteil des Handelsgerichts Wien. Ein Wertungsexzess sei nicht gegeben. ACU-Mitglieder müssen diese Bezeichnung hinnehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kläger fühlten sich exponiert

Wolf wurde von mehreren Mitgliedern des ACU sowie der Gruppe „Rechtsanwälte für Grundrechte, Anwälte für Aufklärung“ auf Widerruf und Unterlassung geklagt, nachdem er auf Twitter seine Meinung über deren geschaltetes Inserat kundgetan hatte. Die Kläger fühlten sich durch den Tweet herabgesetzt und angeprangert.

Aufgrund deren Internetpräsenz seien sie leicht als Mitglieder der Plattformen erkennbar, befürchteten sie. In dem Inserat werde die Krankheit Covid-19 nicht geleugnet, sondern ein wissenschaftlicher Diskurs darüber gefordert, brachten sie bei einer Gerichtsverhandlung im Juli vor.

Das Handelsgericht lehnte sämtliche Klagsbegehren ab. Die Vereinigungen nehmen zu politischen Themen öffentlich Stellung, daher seien die Grenzen zulässiger Kritik weiter gesteckt als bei Privatpersonen. Auch müssten überspitzte Formulierungen unter Umständen hingenommen werden, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliege, heißt es im Urteil. Zudem waren in dem Tweet weder das Inserat noch die Namen der Kläger genannt.

Die Kläger müssen Wolfs Prozesskosten in Höhe von 5.510,71 Euro binnen 14 Tagen ersetzen. Sie können gegen das Urteil innerhalb von vier Wochen berufen.