FFP2-Maske hängt auf Zaun
APA/Helmut Fohringer
Museen, Bibliotheken

FFP2-Pflicht für Ungeimpfte ausgeweitet

Gut einen Tag vor Inkrafttreten ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen CoV-Maßnahmen laut APA fertig. Das Papier enthält dabei eine Überraschung gegenüber den bekannten Plänen. Auch in Kultureinrichtungen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen. Schon klar war diese Regel für den Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen – also etwa Kleidungsgeschäfte.

Auch im Lebensmittelhandel, Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen war, ist ab Mitte September wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte.

Schwierig zu eruieren war, wo die strengeren Sonderregelungen für Ungeimpfte im Kultursektor gelten. Denn in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf von Montagabend werden „sämtliche Kultureinrichtungen“ angeführt. Das wurde vom Sozialministerium am späteren Abend präzisiert. Das Inkrafttreten ist jedenfalls fast eine Punktlandung: Am Dienstag wurde mit 200 von Covid-19-Kranken belegten Intensivbetten die Schwelle für die erste Phase erreicht.

Für Konzert und Theater reicht Test

Die FFP2-Pflicht für Ungeimpfte gibt es doch nur, wo nicht „3-G“ gilt. Das bedeutet, Ungeimpfte (und nicht während des vergangenen halben Jahres Genesene) müssen diese Maske in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven anlegen. Im Konzert und im Theater reicht dagegen weiter auch ein Test.

Länder dürfen restriktivere Regeln anwenden

Zu beachten ist bei all dem, dass die Länder auch restriktivere Regeln anwenden dürfen. Das betrifft aktuell vor allem Wien. Hier müssen auch geimpfte und genesene Personen beispielsweise im Modehandel weiter Maske tragen, allerdings im Gegensatz zu den Ungeimpften reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus.

Zurückgedrängt werden sollen auch die weniger zuverlässigen Antigen-Tests. Sie sind nur noch 24 Stunden gültig, während PCR-Tests weiter 72 Stunden anerkannt werden. Ausnahmen gibt es für Schüler, wo Antigen-Tests im Rahmen des „Ninja-Passes“ länger akzeptiert werden, was mit der starken Testfrequenz begründet wird. Apropos Schule: Die Vorgaben für Lehrer mit vermehrten Pflichttests werden laut der Verordnung auch für Kindergartenpersonal und Tagesbetreuer (Tagesmütter/-väter etc.) gelten.

Schließlich wird ein „3-G“-Nachweis auch bei Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 notwendig. Bisher lag die Grenze bei 100.

Nur erste Stufe des Regierungsplans berücksichtigt

Interessant ist, dass der Verordnungsentwurf nur die erste Etappe des Regierungsplans beinhaltet. Dabei hätte Stufe zwei eigentlich mehr Brisanz und dürfte mit 300 Intensivbetten recht bald erreicht werden. Denn ab da soll in der Nachtgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze „2-G“ etabliert werden. Das heißt, ein Test nützt dann nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, weiß man weiter nicht, da es in der Verordnung nicht dargelegt wird.

FFP2-Pflicht für Ungeimpfte ausgeweitet

Am Mittwoch gelten wieder schärfere CoV-Maßnahmen, die diesmal vor allem Ungeimpfte betreffen. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen im Handel und auch in Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken eine FFP2-Maske tragen. In Konzerten und im Theater hingegen reicht weiter ein Test.

Wien hatte zuletzt auf ein Vorziehen der Stufen zwei und drei (die nur noch PCR-Tests zulässt) gedrängt. Ob man allenfalls selbstständig mit schärferen Maßnahmen vorpreschen will, machte man u. a. von der Ausformulierung der Verordnung abhängig. Allzu viel Input von der Ampelkommission, in der neben diversen Experten auch Vertreter der neun Länder integriert sind, erwartete man offenbar nicht, wurde dem Gremium der Verordnungstext doch erst Montagabend übermittelt.

Die SPÖ hatte sich schon am Vormittag darüber empört, dass die Verordnung wie schon häufiger erst im letzten Moment vorgelegt werde.