FFP2-Pflicht für Ungeimpfte auch in Kultureinrichtungen

Gut einen Tag vor Inkrafttreten ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen CoV-Maßnahmen laut APA fertig. Das Papier enthält dabei eine Überraschung gegenüber den bekannten Plänen.

Auch in Kultureinrichtungen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen. Schon klar war diese Regel für den Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen – also etwa Kleidungsgeschäfte.

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FFP2-Maske bei Gottesdiensten

War bisher das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) bei katholischen Gottesdiensten in Kirchen verpflichtend, so ist stattdessen ab morgen die FFP2-Maske wieder obligatorisch: Das ist die wichtigste Änderung in der heute veröffentlichten Rahmenordnung der katholischen Bischofskonferenz. Sie sieht auch Neuerungen bei Taufen, Firmungen und anderen kirchlichen Feiern vor.

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