Turbulenzen um FFP2-Masken-Kontrolle

Am Tag vor Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Maßnahmen hat die Frage, wer im Einzelhandel für die stichprobenartigen Kontrollen der für Ungeimpfte vorgeschriebenen FFP2-Masken zuständig ist, für Turbulenzen zwischen dem Handelsverband und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) gesorgt. Laut Schramböck ist durch die aktuelle Verordnung „klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt“.

Das Motto laute „Möglichkeit ja, Zwang nein“; „eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne“, teilte Schramböck per Aussendung weiter mit. Es sei somit „keinesfalls Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen“, so die Ministerin, die den Handelsverband aufrief, „die Verbreitung dieser Unwahrheiten einzustellen“.

Handelsverband ortet „Fehlinformation“

Dieser hatte zuvor per Aussendung eine „vermeintliche Klarstellung“ von Schramböck als „Fehlinformation“ bezeichnet. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung sehe die neue Verordnung vor, dass die Händler selbst stichprobenartig in den Geschäften kontrollieren sollen, so der Handelsverband: „Dabei hatte Wirtschaftsministerin Schramböck dem Handelsverband noch am 9. September in einer eigenen Presseaussendung die Klarstellung ausrichten lassen, Maskenkontrolle erfolgt durch Polizei – keine zusätzliche Belastung des Handels.“

Der debattierte Punkt befindet sich APA-Angaben zufolge in der aktuellen Verordnung auf Seite vier der rechtlichen Begründung und liest sich so: „Was die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen gemäß § 4 Abs. 1a betrifft, ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Sorgetragungspflicht der Betreiber nicht überspannt werden darf und abhängig von zahlreichen Faktoren wie insbesondere Kundenaufkommen, Anzahl der anwesenden Kunden etc. entsprechende Schulungen und Informationsmaßnahmen der Mitarbeiter, Beschilderungen, Durchsagen und sonstige Informationsmaßnahmen wie auch stichprobenartige Kontrollen, Auflage von Informationsmaterial und die freiwillige Bereitstellung von Masken umfassen kann.“

FFP2-Pflicht für Ungeimpfte auch in Kultureinrichtungen

Wie aus der Verordnung laut APA weiter hervorgeht, müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, auch in Kultureinrichtungen eine FFP2-Maske tragen. Schon klar war diese Regel für den Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen – also etwa Kleidungsgeschäfte.

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FFP2-Maske bei Gottesdiensten

War bisher das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) bei katholischen Gottesdiensten in Kirchen verpflichtend, so ist stattdessen ab morgen die FFP2-Maske wieder obligatorisch: Das ist die wichtigste Änderung in der heute veröffentlichten Rahmenordnung der katholischen Bischofskonferenz. Sie sieht auch Neuerungen bei Taufen, Firmungen und anderen kirchlichen Feiern vor.

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