Chinesisches Gericht weist „#MeToo“-Fall ab

Die Chinesin Zhou Xiaoxuan, auch bekannt unter ihrem Onlinenamen „Xianzi“, hat Pionierarbeit in China geleistet. Sie brachte den ersten großen „#MeToo“-Fall in der Volksrepublik ins Rollen, als sie dem bekannten Fernsehmoderator Zhu Jun sexuelle Belästigung während ihrer Zeit als Praktikantin bei CCTV 2014 vorwarf.

Sie brachte den Fall vor Gericht. Dieses lehnte das Verfahren nun ab. Die Beweise gegen Zhu seien unzureichend gewesen, wurde argumentiert. Die Beweislast in solchen Fällen werde den Klägern und Klägerinnen aufgebürdet, sagte der Rechtsexperte Darus Longarino. Das mache es schwer, „Gerechtigkeit zu erlangen“.

Klage wegen Rufschädigung droht

Zhou zeigte sich nach der Gerichtsentscheidung „erschöpft“ und „enttäuscht“, sie wolle aber in Berufung gehen, berichtete die BBC. Zugleich droht ihr eine Klage von Zhu wegen Rufschädigung.

An die Öffentlichkeit brachte die heute 28-Jährige ihre Erfahrungen bereits 2018. Viele Chinesinnen folgten ihr und schilderten eigene Erfahrungen mit sexueller Belästigung. Ende 2020 hatte Zhou bereits einen Erfolg erzielt, als ihr Fall vor Gericht erstmals angehört wurde – damals noch ohne Entscheidung.

Eine gerichtliche Anhörung in solchen Fällen ist in China nur selten der Fall. Erst Anfang dieses Jahres wurde ein Gesetz verabschiedet, das sexuelle Belästigung definiert.