Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen und nicht erst ab 1. Oktober. Bekanntgegeben haben das gestern die Grünen, wenig später kam die Bestätigung aus der ÖVP-Regierungsriege. Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund.
Auf den rückwirkenden Start mit 1. September hätten sich alle Parteien im Parlament geeinigt, hieß es in einer Aussendung des Arbeitsministeriums. Nach Ausräumen aller verfassungsrechtlichen Bedenken rund um die rückwirkende Inkraftsetzung seitens der Fachleute im Parlament sei nun ein früheres Inkrafttreten möglich.
Die Materie wird morgen im Gesundheitsausschuss – statt wie ursprünglich geplant im Arbeits- und Sozialausschuss – behandelt. Der Beschluss im Nationalrat ist für 22. September vorgesehen, jener im Bundesrat am 7. Oktober.
„Betreuungssicherheit gewährleisten“
„Besonders in Zeiten, in denen nach wie vor Corona-Fälle auftreten können, ist es wichtig, etwa im Fall einer Quarantäne des Kindes durch die Sonderbetreuungszeit Betreuungssicherheit zu gewährleisten“, so ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) begrüßte die gemeinsame gute Lösung.
Auch bei den Grünen gab es Zustimmung. „Die Pandemie ist für Familien leider noch nicht vorbei“, so Familiensprecherin Barbara Neßler. „Ich bin froh, dass wir für Eltern wieder Sicherheit schaffen können.“
Vorherige Regel im Juli ausgelaufen
Erst vergangene Woche gab das Arbeitsministerium bekannt, die Sonderbetreuungszeit mit 1. Oktober wieder einzuführen. Die vorherige Regelung war im Juli ausgelaufen. Erstmals war die Sonderbetreuungszeit ab März 2020 möglich und wurde bisher dreimal verlängert.
Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zu Hause betreut werden. Dass die neue Regelung erst nach Schulbeginn kam, sorgte für viel Kritik. SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher verwies auf die vielen Klassen in Quarantäne. „Die Sonderbetreuungszeit muss rückwirkend ab Schulbeginn gelten“, hieß es gestern in einer Aussendung. Gleiches forderte Tags zuvor auch die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich.