Lesbische Frau diskriminiert: Polen verurteilt

Eine lesbische Frau, der das Sorgerecht für ihr Kind entzogen wurde, hat ihr Heimatland Polen erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Die sexuelle Orientierung der Frau sei bei dem Sorgerechtsstreit durchgehend thematisiert worden, erklärte das Straßburger Gericht heute.

Die polnischen Richter hätten die Frau wegen ihrer Beziehung zu einer anderen Frau diskriminiert und ihr Recht auf Privatleben verletzt. Polen muss nun 10.000 Euro Entschädigung an die Frau zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte sich in Straßburg dagegen gewehrt, dass sie nach der Trennung von ihrem Ehemann das Sorgerecht für ihr jüngstes Kind verloren hatte. Bei Anhörungen in Polen war sie laut Gericht zu ihrem Sexualleben mit ihrer neuen Partnerin befragt worden.

Fachleute legten ihr nahe, ihre Partnerin vom Familienleben auszuschließen, dann könne sie das Sorgerecht behalten. All das zeige, dass die Frau von den polnischen Richtern anders behandelt wurde, als eine heterosexuelle Mutter behandelt worden wäre, urteilte das Gericht. Polen hat nun drei Monate Zeit, gegen das Urteil vorzugehen.