Dämpfer für Diesel-Kläger vor deutschem Höchstgericht

Kläger nach den Dieselskandalen in Deutschland haben gestern am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) gleich in zwei Fragen einen Dämpfer bekommen. Die Zivilrichter am Höchstgericht in Karlsruhe entschieden, dass Leasingkunden mit einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Auto in der Regel kein Geld aus den Raten zurückbekommen. Außerdem wurden mehrere Schadensersatzklagen gegen Daimler wegen des Thermofensters in Mercedes-Dieseln abgewiesen.

Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung, wie eine Miete. Hier sehen die Richter einen wichtigen Unterschied zum Kauf: Während ein gekauftes Auto unter Umständen gefahren werde, bis es schrottreif ist, habe die Fahrzeugnutzung beim Leasing „einen eigenen, grundsätzlich zeitraumbezogenen Wert“.

Für den Senat gilt deshalb der Grundsatz: Wer seinen Diesel über den gesamten Leasingzeitraum „ohne wesentliche Einschränkung“ nutzen konnte, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Kunde habe einen Vorteil gehabt und dafür Raten gezahlt, beides wiege sich auf.

Volkswagen begrüßte das Urteil, der BGH habe die vorherrschende Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung bestätigt. Die Entscheidung betreffe eine vierstellige Anzahl an Fahrzeugen.

Mercedes-Thermofenster: Vergleich mit VW nicht zulässig

Abgesehen davon bekommen Käufer von Mercedes-Fahrzeugen keinen Schadensersatz, obwohl in ihren Fahrzeugen ein Thermofenster programmiert war, die Reinigung der Abgase von Stickoxiden also nur in einem begrenzten Temperaturbereich erfolgte. Tausende Klägerinnen und Kläger werfen dem Stuttgarter Autohersteller Daimler vor, dass diese Maßnahme ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung darstelle.

Der BGH hatte sich schon mehrfach mit dem Thermofenster befasst und meint, dass der Vergleich mit VW hinkt. Die Betrugssoftware von VW schaltete auf dem Prüfstand in einen anderen Modus. Das Thermofenster dagegen arbeitet immer gleich – ob auf der Straße oder im Test. Diesmal war ein anderer Senat am Zug, aber er bekräftigte frühere Entscheidungen, wonach Daimler nur wegen Verwendung der Technik nicht gleich Betrugsabsichten unterstellt werden könnten.

Daimler begrüßte die Entscheidung. Sie habe „Leitcharakter für Tausende von Gerichtsverfahren in Deutschland“.