Eine Lehrerin zeigt einer Kollegin ihren „Grünen Pass“ vor Beginn des Unterrichts.
AP/Andrew Medichini
CoV-Vorreiter

Italien führt „3-G“ für alle Arbeitnehmer ein

Als erstes Land in Europa schreibt Italien künftig allen Beschäftigten im privaten und öffentlichen Bereich Impfungen oder negative CoV-Tests vor, um ihrer Arbeit nachzugehen. Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi beschloss am Donnerstag, den „Grünen Pass“ umfangreich auszuweiten.

Nach der „3-G-Regel“ sollen Beschäftigte ab dem 15. Oktober nur noch geimpft, genesen oder getestet an ihren Arbeitsplatz kommen dürfen. Der Beschluss wurde bei einer Ministerratssitzung am Donnerstag gefasst, wie italienische Medien einstimmig berichteten. Der Pass – ein digitales oder Papierzertifikat, das belegt, dass eine Person mindestens eine Impfdosis erhalten hat, negativ getestet wurde oder vor Kurzem genesen ist – gilt auch für Pflegekräfte, die bei Familien arbeiten.

Verstöße gegen die Regeln sollen scharf geahndet werden: Wer keinen „Grünen Pass“ – dazu zählt auch das EU-CoV-Zertifikat – hat und deshalb nicht zur Arbeit erscheint, darf ohne Bezahlung freigestellt werden – in öffentlichen Einrichtungen nach fünf Tagen, in der Privatwirtschaft sofort. In einigen Bereichen wie etwa an Schulen ist der „Grüne Pass“ bereits Pflicht. Arbeitgebern, die keine Kontrollen durchführen, drohen Bußgelder bis zu 1.500 Euro.

Die Gültigkeit der CoV-Tests wird von 48 auf 72 Stunden ausgedehnt. Die Forderung der Gewerkschaften nach kostenlosen Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde von der Regierung abgelehnt – mehr als 15 Euro soll es aber nicht kosten.

Der italienische Premierminister Mario Draghi.
AP/Pool Photo/Fabio Frustaci
Mit der Ausdehnung des „Grünen Passes“ hofft die Regierung unter Maro Draghi, mehr Italiener zur Impfung zu drängen

Draghi plädiert für Ausweitung

Die Regierung von Premier Mario Draghi fordert außerdem, dass die Verpflichtung zum „Grünen Pass“ auch für Parlamentarier, für die Mitarbeiterinnen des Quirinals, dem Sitz des Staatspräsidenten, sowie des Verfassungsgerichts gilt. Aufgrund des Selbstbestimmungsprinzips kann das Dekret zur Ausdehnung des „Grünen Passes“ aber nicht automatisch auf die Verfassungsorgane angewandt werden.

Das Parlament muss selber entscheiden, ob es von den Mandataren und Mitarbeiterinnen einen „Grünen Pass“ verlangen wird. Die Bescheinigungspflicht wird auch auf Personen ausgedehnt, die in gemeinnützigen Vereinen tätig sind.

Mit der Ausdehnung des „Grünen Passes“ hofft die Regierung, mehr Italiener zur Impfung zu bringen. Ziel des Kabinetts ist es, innerhalb eines Monats die Schwelle von 80 Prozent der Geimpften zu erreichen. Bisher besitzen nach Angaben der Regierung 13,9 Millionen Arbeitnehmer den „Grünen Pass“, 4,1 Millionen haben ihn noch nicht.

Nach Angaben des für die Impfkampagne zuständigen Regierungskommissars Francesco Paolo Figliuolo könne Italien bis Mitte Oktober mit der vollständigen Impfung von 44 Millionen Menschen rechnen, das wären 81,7 Prozent der impfbaren Bevölkerung im Alter von über zwölf Jahren.

Proteste gegen Impfpflicht

Italien hatte bereits im Mai eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal eingeführt, das vergangene Woche auch auf Mitarbeiterinnen von Seniorenheimen ausgedehnt wurde.

Das Schulpersonal, Universitätsprofessoren und Studierende müssen den „Grünen Pass“ vorweisen. Die Maßnahme ist umstritten. Zuletzt gab es in Italien landesweit heftige Proteste gegen die CoV-Politik. Seit zwei Monaten finden samstags in den Großstädten Demonstrationen gegen den „Grünen Pass“ statt.