AMS-Geld: Debatte über Sperre bei Impfverweigerung

Eine Regelung des AMS zum Umgang mit Ungeimpften hat gestern für Aufsehen gesorgt. Wie zuerst der „Standard“ berichtete, stellte das Arbeitsministerium bereits im August gegenüber dem AMS klar, dass Beschäftigungslosen das Arbeitslosengeld gestrichen werden kann, wenn diese eine Bewerbung und einen Job aufgrund einer verlangten Coronavirus-Impfung ablehnen.

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