Parteifinanzen: SPÖ beruft gegen Attersee-Urteil

Die SPÖ zieht in der Causa Attersee vor die Höchstgerichte. Wegen eines günstig an die Parteijugend vermieteten Seegrundstückes hatte der Parteiensenat im Kanzleramt – vom Bundesverwaltungsgericht im August bestätigt – eine Strafe von 45.000 Euro verhängt.

Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch kündigt nun eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof an. Er argumentiert mit der Historie der nach 1945 restituierten Immobilie.

Stein des Anstoßes ist ein Grundstück am Attersee, das das Land Oberösterreich seit 1962 günstig an die Sozialistische Jugend vermietet.

Weil die Pacht mit zehn Euro jährlich deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt – die Landesimmobiliengesellschaft wollte den Zins Anfang 2020 auf 45.000 Euro anheben –, wertete der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt die Immobilie im Vorjahr als unzulässige Parteispende des Landes und verhängte eine Geldbuße. Dagegen zog die SPÖ zum Bundesverwaltungsgericht, das die Strafe bestätigte.

Ex-Eigentümer: Symbolischer Pachtzins im Kaufvertrag verankert

Deutsch kritisierte nun, dass dabei „die Historie des Grundstücks zur Gänze ausgeblendet worden ist“. Es war nämlich von den Nazis „arisiert“ und nach dem Krieg an seine ursprünglichen Eigentümer zurückerstattet worden. Diese verkauften es dann günstig an das Land Oberösterreich – und zwar mit der Auflage, die Liegenschaft 99 Jahre lang der Sozialistischen Jugend zu überlassen.

SPÖ-Anwalt David Rautner argumentiert, dass das Land Oberösterreich das Grundstück ohne die Überlassung an die Sozialistische Jugend gar nicht erhalten hätte. Darauf verweist auch der Enkel der früheren Eigentümerin Gertrude Webern, Anthony Cohn, in einem von der SPÖ vorgelegten Schreiben.

Cohn betont, dass der symbolische Pachtzins bereits im Kaufvertrag mit dem Land Oberösterreich verankert worden sei. Seinen Angaben zufolge musste die Familie nach dem Krieg eine hohe Ablösesumme bezahlen, um das von den Nazis enteignete Vermögen zurückzuerhalten. Dafür habe die Familie einen Teil des Besitzes verkaufen müssen – darunter eben auch das vom Land Oberösterreich erworbene Seegrundstück.