Wintertourismus mit FFP2-Maske und „3-G“

Auch im kommenden Winter sollen Skifahren, Winterurlaub und Apres-Ski möglich sein, allerdings unter strengeren Auflagen als im vergangenen Jahr. In Seilbahnen soll die „3-G-Regel“ (geimpft, genesen, getestet) sowie eine FFP2-Maskenpflicht für alle gelten.

Für Gastronomie und Hotellerie wird ebenfalls ein „3-G-Nachweis“ erforderlich sein, ab Stufe drei zählt beim Testen nur noch ein PCR-Test, gab Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) heute bekannt.

„3-G“ auch auf Weihnachtsmärkten

Die Regeln für Apres-Ski sollen sich an den Regeln für die Nachtgastronomie anlehnen. Orientieren will sich die Regierung dabei an den allgemeinen Coronavirus-Beschränkungen, die von der Auslastung der Intensivbetten abhängen. Hierfür gibt es einen Stufenplan. Die „3-G-Regel“ wird auch auf den Weihnachtsmärkten gelten.

Schlangen vor den Gondeln und Seilbahnen soll es heuer nicht geben, zumal keine Kapazitätsbeschränkungen angedacht sind. Auch Abstandsregeln wie im Vorjahr wird es nicht geben.