500.000 Euro pro Tag: EuGH verurteilt Polen zu Strafgeld

Im Streit um die Braunkohleförderung im polnischen Tagebau Turow nahe der deutschen und tschechischen Grenze hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Druck auf Polen erhöht. Warschau müsse „an die Kommission ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro pro Tag (…) zahlen, bis der Mitgliedsstaat der einstweiligen Anordnung nachkommt“ und die Förderung einstellt, teilte der EuGH gestern mit. Im Mai hatte der EuGH nach einer Klage aus Tschechien einen Förderstopp verhängt.

Es sei „eindeutig, dass Polen der einstweiligen Anordnung nicht nachgekommen ist“, begründete die Vizepräsidentin des EuGH, Rosario Silva de Lapuerta, den Beschluss. Die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen müsse daher durch ein Zwangsgeld „verstärkt“ werden. Das endgültige Urteil in dem Fall soll zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Im Mai verhängter Förderstopp

Das polnische Umweltministerium hatte die Betriebserlaubnis für den Tagebau im März 2020 um sechs Jahre verlängert. Die EU-Kommission kritisierte im Dezember, Polen habe die Umweltfolgen unterschätzt und seine Nachbarn falsch informiert. Tschechien beschloss im Februar zu klagen: Polen habe gegen die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Prüfung der Umweltverträglichkeit verstoßen.

Den Förderstopp verhängte der EuGH im Mai, Polen setzte die Anordnung nicht um und argumentierte, die Energieversorgung sei dadurch gefährdet. Tschechien beantragte daraufhin am 7. Juni, dass Polen für jeden weiteren Tag, an denen es seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, fünf Millionen Euro an die EU zahlen müsse. Warschau beantragte im Gegenzug die Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Der Gerichtshof wies den Antrag Polens nun zurück. Warschau kündigte an, den Kohleabbau trotzdem weiterbetreiben zu wollen.