Telekomnovelle mit neuem SMS-Warnsystem verabschiedet

Im Ministerrat ist heute die lange geplante Novelle zum Telekomgesetz (TKG) beschlossen worden. Mit dem Gesetz werden teils EU-Vorgaben umgesetzt, es bringt u. a. ein europaweit einheitliches Warnsystem für Krisen: Warnung werden dann etwa via SMS an die Bevölkerung versandt, beispielsweise bei Umweltkatastrophen.

Das von der EU vorgesehene europaweit standardisierte Bevölkerungswarnsystem sollte eigentlich bis Mitte 2021 umgesetzt werden, eine Einführung ist laut Ministerium im kommenden Jahr zu erwarten.

Damit werden im Katastrophenfall die Menschen regional und vollständig per Textnachricht informiert werden, sagte die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach der Regierungssitzung.

Kompakte Zusammenfassung von Verträgen

Auch beim Konsumentenschutz bringt die Novelle Neuerungen. In Zukunft werde jeder Kunde bei Abschluss des Vertrages eine kompakte Kurzzusammenfassung des Vertrages erhalten, die der leichteren Verständlichkeit dienen soll, so Köstinger. Kommen wird auch ein leichterer Zugang zur Notrufnummer 112 für Menschen mit Behinderungen über einen „textbasierten“ Notruf.

Die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hob die verlängerten Kündigungsmöglichkeiten bei Mobilfunkverträgen hervor. Auch beim Wohnsitzwechsel werden Verbesserungen für Konsumenten geschaffen: Hier kommt ein Kündigungsrecht für Festnetzinternetverträge mit einer Frist von zwei Monaten. Längerfristig gebundene Verträge können damit bei Umzügen rascher gekündigt werden.

„Monitoringsystem“ für „Hochrisikozulieferer“

Eingeführt wird auch ein „Monitoringsystem“ für etwaige „Hochrisikozulieferer“ beim Aufbau von 5G-Netzen. Dieses zielt u. a. auf die Verhinderung allfälliger Spionage durch Herstellerländer ab und ist Teil der Umsetzung von EU-Vorgaben.

Ein neuer Beirat in der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) soll alle zwei Jahre einen „Wahrnehmungsbericht“ über etwaige Hochrisikozulieferer erstellen.

Bringen soll das Paket auch eine Beschleunigung des Ausbaus von Breitband und Mobilfunknetzen. Vorgesehen ist hier etwa eine wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern und von Koinvestitionen im Bereich des Netzausbaus. Damit soll beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Sendemasten erleichtert werden.