IV will rasche KöSt-Senkung

Die ökosoziale Steuerreform soll die heimische Industrie vor allem durch eine Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) entlasten und durch die neu geplante CO2-Besteuerung nicht zusätzlich belasten.

Konkret gehe es um den Emissionshandel, der die Produzenten schon über 300 Mio. Euro im Jahr koste. Das forderte die Spitze der Industriellenvereinigung (IV) heute.

Es gehöre auch die Energieabgaben-Rückvergütung rechtlich sichergestellt, so Präsident Georg Knill. Nötig für die Eigenkapitalstärkung der Industrie sei eine KöSt-Senkung von 25 auf 21 Prozent bereits im Jahr 2022, acht von neun Nachbarstaaten hätten einen Satz von unter 25 Prozent, in Europa liege er im Schnitt bei 21,4 Prozent so Knill in einem Pressegespräch.

Die Senkung könne die Betriebe für eine nächste Krise wappnen. Auch für Investitionen brauche man eine Eigenkapitalstärkung.

Steuerreform soll Unternehmerseite entlasten

Bei der geplanten Steuerreform müsse auch die Unternehmerseite entlastet werden, nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Denn für die Betriebe habe es zuletzt 2005, vor 16 Jahren, eine Entlastung gegeben – seither sei es punktuell zu Belastungen gekommen, sagte Knill.

Bei der Steuerreform gehe es darum, Nachhaltigkeit gleichauf mit Wettbewerbsfähigkeit, Standortverträglichkeit und spürbarer Entlastung zu vereinigen.

CO2-Preis soll unter deutschem Preis angesiedelt werden

Das gelte insbesondere auch für die CO2-Preise, die anfangs in Österreich nicht höher sein sollten als in Deutschland, das mit 25 Euro pro Tonne an den Start gegangen ist, wobei dort ein Stufenplan bis 2024 und 2025 eine Anhebung auf 45 bzw. 55 Euro vorsieht. Der CO2-Preis in Österreich solle unter den deutschen Preisen liegen, so die IV-Spitze.

Neben einer spürbaren KöSt-Senkung wünscht sich die IV von der Steuerreform zur Stärkung der Unternehmen auch die Einführung fiktiver Eigenkapitalzinsen, die als Betriebsausgaben die Steuerbasis senken sollen. Im Sinne der Großbetriebe sollte man hier den Deckel „eher höher anlegen“, sagte Neumayer.

Knill will neuerlichen CoV-Bonus

Zudem plädierte Knill für einen neuen CoV-Bonus zugunsten der Beschäftigten: Mit einer Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung bzw. einem steuerlichen Covid-19-Freibetrag von bis zu 3.000 Euro pro Beschäftigten wie im Vorjahr könnte der Faktor Arbeit zielgerichtet entlastet werden.