Neue Regeln für den Start des Wintertourismus in Italien

Nach zwei Saisonen, in denen der Wintertourismus wegen der Pandemie zum Erliegen kam, ist gestern in Mailand ein Protokoll für die Wiedereröffnung der Skigebiete und die Benutzung der Skilifte in den italienischen Skigebieten unterzeichnet worden. Der italienische Wintersportverband, der Verband der Seilbahnbetreiber und der Skilehrerverband einigten sich auf das Protokoll, in dem die Leitlinien für die sichere Wiederaufnahme des Wintertourismus festgelegt werden.

Der Zugang zu den Skiliften wird vor allem durch den „Grünen Pass“ geregelt, der für Kinder unter zwölf Jahren nicht obligatorisch ist. Mit dem „Grünen Pass“ wird nachgewiesen, dass der Inhaber gegen Covid-19 geimpft ist, in den vergangenen 48 Stunden negativ getestet wurde oder kürzlich von der Krankheit genesen ist.

Onlineverkauf soll gefördert werden

Der Onlineverkauf von Wochen- oder Tagesskipässen soll gefördert werden, damit die einzelnen Skigebiete den Zugang der Skifahrerinnen und Skifahrer besser regeln können. Innerhalb des Skigebiets müssen Wege angelegt werden, um die Menschen voneinander zu trennen. Dabei soll ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Wenn möglich, werden getrennte Fahrspuren für die Ein- und Ausfahrt eingerichtet.

Fahrkartenschalter sollen mit Schutzschirmen aus Plexiglas ausgestattet sein. Elektronische Zahlungsmittel werden bevorzugt, ebenso wie die Verwendung von Geldautomaten und Kreditkarten, um persönliche Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. Das für den Empfang und die Inbetriebnahme der Anlagen zuständige Personal muss Mundschutz tragen. Die Sessellifte können mit 100 Prozent Auslastung betrieben werden, allerdings müssen alle Insassen eine Maske tragen.