Arbeitsrechtsexpertin: „3-G“ am Arbeitsplatz braucht Gesetz

Die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak sieht bei einer möglichen Anwendung der „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz in erster Linie den Gesetzgeber gefordert. Im ZIB2-Interview sagte sie gestern, dass das durch eine Verordnung und ein Gesetz geregelt gehöre – und nicht etwa kollektivvertraglich.

Es sei „nicht Aufgabe der Sozialpartner, solche sehr schwierigen verfassungsrechtlichen Abwägungen zu treffen. Ich glaube, dafür hat man einen Gesetzgeber, dass er in einer so schwierigen Situation sagt, wo es langgeht“, so Körber-Risak. Aus dem Sozialministerium hieß dazu gegenüber ORF.at, man wolle nun zuerst die Sozialpartnerverhandlungen und die Details einer möglichen Lösung abwarten. Dann könne man diese in ein Gesetz gießen.

Arbeitsrechtsexpertin Körber-Risak zu CoV-Regeln

In der ZIB2 sprach Arbeitsrechtsexpertin und Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak über die rechtlichen Möglichkeiten der „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz.

Situation bisher „völlig unklar“

Zu möglichen Konsequenzen, wenn man sich nicht an die „3-G-Regel“ halte, sagte Körber-Risak, dass die Rechtssituation bisher „völlig unklar“ sei.

„Wenn der Gesetzgeber hier jetzt eine Regelung treffen würde, dann wäre klar, dass die Arbeitnehmer sich daran halten müssen“, so die Expertin. Das könne auch bedeuten, dass man letztlich den Arbeitsplatz verliere, so Körber-Risak. Bisher konnte ein Arbeitgeber über die Verordnung hinausgehende Regeln nur in „begründeten Fällen“ forcieren, so die Arbeitsrechtlerin.

Arbeitgeber kann Impfung verlangen

Auf die Frage, ob ein Arbeitgeber verlangen könne, dass seine Angestellten geimpft sind, sagte Körber-Risak, dass er das kann – er könne es jedoch „nicht durchsetzen im physischen Sinn, also er kann niemanden zur Impfung zwingen“.

„Es ist auch nicht möglich, es anzuweisen – im Sinne einer korrekten Weisung –, aber er kann entscheiden, wenn jemand es nicht macht, sich von dieser Person zu trennen.“ Darüber hinaus dürfe der Arbeitgeber nach Ansicht Körber-Risaks fragen, ob Angestellte geimpft sind. Darauf müsse man auch antworten, hier gebe es „kein Recht auf Lüge“.

Debatte nimmt Fahrt auf

Die Stimmen für eine Einführung der „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz mehren sich unterdessen. Seitens der Regierung wird auf laufende Gespräche zwischen den Sozialpartnern verwiesen, diese spielen den Ball zurück. Die Industriellenvereinigung (IV) sieht in der Regelung eine „Möglichkeit“, die aber keine zusätzliche Bürokratie bringen dürfe.

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