Strafanzeige gegen Löger und Strache

Erneut wird sich die Staatsanwaltschaft mit Vorwürfen gegen Mitglieder der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung beschäftigen müssen. Der Verbraucherschutzverein bringt heute eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache sowie den ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) ein.

In der Anzeige geht es um mögliche Vorgänge rund um eine Gesetzesänderung vor drei Jahren. Diese verschaffte Anbietern von Lebensversicherungen Vorteile – auf Kosten der Kundinnen und Kunden. Der Konsumentenschutzverein sieht dabei eine mögliche Verbindung zu Parteispenden, die an FPÖ und ÖVP geflossen sein sollen.

Zusammenhang mit PRIKRAF vermutet

Vor wenigen Wochen war Strache in erster Instanz wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Strache als Gegenleistung für Parteispenden dafür eingesetzt habe, dass die Privatklinik des Spenders Zugang zum Privatkrankenanstalt-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) bekam.

Der Konsumentenschutzverein stellt nun in den Raum, dass Strache die Zustimmung der FPÖ zur Änderung des „Spätrücktrittes“ bei Lebensversicherungen gegen eine Öffnung des PRIKRAF bei Privatkliniken mit der ÖVP eintauschte.

Zugleich könnten Parteispenden der Uniqa-Tochter Premiqamed an die ÖVP in den Jahren 2017 und 2018 im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung stehen, heißt es in der Anzeige. Löger war bis zu seinem Amtsantritt als Finanzminister im Dezember 2017 Vorstandsvorsitzender der Uniqa. Sowohl für Strache als auch Löger gilt die Unschuldsvermutung.

VSV fordert Änderung des Gesetzes

„Wir haben diesen Sachverhalt und die dazugehörigen Unterlagen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übermittelt und auch Ermittlungen gegen vorerst unbekannte Täter angeregt“, wird Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), in einer Aussendung des Vereins zitiert. Auch ein erster Geschädigter sei als Privatbeteiligter an das Verfahren angeschlossen worden.

„Falls es zu einer Anklage und einer Verurteilung kommen sollte, können von dieser Gesetzesänderung betroffene Versicherungsnehmer auch noch Schadenersatz für die Differenz zwischen Rückkauf und Rücktritt begehren“, so Rechtsanwalt Robert Haupt in derselben Aussendung. Davon abgesehen sei der Gesetzgeber „aber weiterhin gefordert, das klar unionsrechtswidrige Gesetz endlich zu reparieren“, so die Forderung des VSV.