Generalanwalt: VW-Thermofenster womöglich gesetzeswidrig

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft im Dieselverfahren gegen Volkswagen und Porsche die Thermofenster als womöglich gesetzeswidrig ein.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten des obersten europäischen Gerichts vertritt Generalanwalt Athanasios Rantos die Ansicht, dass Thermofenster eine rechts- und somit vertragswidrige Abschalteinrichtung darstellen können.

VW hatte argumentiert, dass die strittigen Thermofenster dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Ansicht der Wolfsburger können diese auch weiterhin gerechtfertigt sein, wenn sie etwa eine Fehlfunktion verhinderten, die sich abrupt auf den Betrieb des Motors selbst auswirke und die nicht durch regelmäßige Wartung verhindert werden könne.

Dieser Argumentation setzt das Gutachten nun enge Grenzen. Denn bei dem Streit geht es auch darum, ob die Argumentation greift, wenn nicht der Motor direkt, sondern das Abgasrückführventil (AGR) durch das Thermofenster geschützt werden soll. Der Gutachter verwies für diese Frage an nationale Gerichte.