Das Telekommunikationsunternehmen Hutchison Drei hat mit seiner Werbung für einen Internettarif Kundinnen und Kunden in die Irre geführt. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Bei dem „Ab“-Preis war nicht ersichtlich, dass noch Kosten und Konditionen dazukommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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