Vorverlegter Flug kann zu Entschädigung berechtigen

Fluggäste können bei erheblicher Vorverlegung eines Fluges auf Entschädigung durch die Airline hoffen. Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg befand, dass die Vorverlegung eines Fluges um mindestens zwei Stunden einer Annullierung gleichkomme. Sein Argument: In so einem Fall könne nicht davon ausgegangen werden, dass Passagiere ihre Maschine noch erreichen.

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