Neue Regeln für Schulabmeldung erlassen

Die Zahl der Schulabmeldungen hat sich heuer pandemiebedingt auf rund 7.500 verdreifacht. Im Bildungsministerium hat man darauf mit strengeren Regeln für die Anmeldung zum häuslichen Unterricht reagiert. Gestern wurde der dazugehörige Erlass veröffentlicht. Neben einem freiwilligen Reflexionsgespräch am Ende des ersten Semesters sieht er u. a. vor, dass die Bildungsdirektionen die Prüfungskommission festlegen, bei der am Jahresende die Externistenprüfung abzulegen ist.

Das Reflexionsgespräch ist vorerst freiwillig, für eine Verpflichtung wären gesetzliche Änderungen notwendig. Die zuständige Sektionschefin im Bildungsministerium, Doris Wagner, spricht deshalb von einer „Serviceleistung“, damit die Eltern den Lernfortschritt ihrer Kinder sehen und einschätzen können, wie weit diese im Vergleich zu einer normalen Klasse gekommen sind.

Gespräch kann abgelehnt werden

Stattfinden soll das Reflexionsgespräch an jener Schule, an der das Kind grundsätzlich seine Schulpflicht zu erfüllen hätte, und zwar nicht in einer Prüfungssituation, sondern wie beim an Pflichtschulen etablierten Kind-Eltern-Lehrer-Gespräch. Ein Leitfaden für das Gespräch wird gerade im Ministerium ausgearbeitet.

Eltern können das für Februar vorgesehene Reflexionsgespräch auch ablehnen. Zeigen sie allerdings trotz mehrfacher Kontaktaufnahme keine Reaktion, wird die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet. Kommen Eltern im Zuge des Gesprächs zum Schluss, dass der häusliche Unterricht doch nicht so gut funktioniert, können die Kinder jederzeit zurück in die Schule, wie Wagner betont.

Ministerium will „Prüfungstourismus“ entgegentreten

Der Erlass schreibt außerdem vor, dass die Bildungsdirektionen die zum häuslichen Unterricht abgemeldeten Schüler per Verordnung zu einer Prüfungsschule zuweisen kann, an der die Schüler und Schülerinnen ihre Externistenprüfung ablegen müssen. So soll „Prüfungstourismus“ verhindert werden.

Den Bildungsdirektionen wird zudem ein Instrumentarium zur Hand gegeben, um zu unterscheiden, ob erlaubter häuslicher Unterricht in einer Gruppe etwa von Geschwistern, die von einem Elternteil daheim unterrichtet werden, vorliegt, oder eine nicht genehmigte Privatschule.

Noch nicht in dem Erlass zu finden ist etwa das angekündigte verpflichtende Beratungsgespräch, bevor die Anmeldung zum häuslichen Unterricht genehmigt wird.