Frau steht an Gartentür ihrer Wohnung
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„Freitesten“ ab fünftem Tag

Regeln für Quarantäne werden gelockert

Nach den Schülerinnen und Schülern wird nun auch für die restlichen künftigen K1-Kontaktpersonen die Coronavirus-Quarantäne entschärft. Wie das Gesundheitsministerium per Aussendung mitteilte, wird ab dem 27. September die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Zudem ist ein „Freitesten“ mittels PCR-Test für K1-Kontaktpersonen dann bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich.

Die bisherige Vorgehensweise sah ein solches „Freitesten“ frühestens ab dem zehnten Tag der Absonderung vor. „Da wir jeden gesellschaftlichen Aspekt mit geeigneten Maßnahmen wie Zutrittskontrollen und Maskenpflicht gut schützen, erlauben uns die sicheren Rahmenbedingungen aktuell diese sinnvolle Anpassung“, zitierte die APA am Samstag dazu Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Die Erleichterung bei der Absonderung von K1-Kontaktpersonen habe er veranlasst, „weil ich sie in Anbetracht der Dauer dieser Pandemie für einen wichtigen Schritt für unser gesellschaftliches Zusammenleben erachte“.

Auch die etwaigen Verkehrsbeschränkungen von K2-Kontaktpersonen werden angepasst: Diese können künftig bereits am fünften Tag wieder aufgehoben werden, bisher war das erst ab dem zehnten Tag möglich. Bei den Vorgaben des Ministeriums für die behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen handelt es sich um allgemeine Vorgaben für Gesundheitsbehörden. Die individuelle Entscheidung über die Absonderung liegt aber nach wie vor bei den lokalen Gesundheitsbehörden an Ort und Stelle.

Gelockerte Regeln für Quarantäne

Nach den Schülerinnen und Schülern wird nun auch für die restlichen künftigen K1-Kontaktpersonen die Coronavirus-Quarantäne entschärft. Wie das Gesundheitsministerium per Aussendung mitteilte, wird ab dem 27. September die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt.

Debatte über „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz

Was die weitere Vorgangsweise gegen die CoV-Pandemie betrifft, rückte zuletzt indes die Debatte rund um eine „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz in den Fokus. Nach dem Gesundheitsministerium sprachen sich am Mittwoch auch Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer dafür aus. „Grundsätzlich ist alles zu begrüßen, was das Infektionsgeschehen im Griff hält“, sagte Köstinger nach der Ministerratssitzung. Auch in der Gastronomie habe man nach der Umsetzung der „3-G-Regel“ eine positive Bilanz ziehen können. Wie Maurer verwies sie auf die laufenden Gespräche zwischen den Sozialpartnern.

Am Dienstag hatten Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Wirtschaftskammer (WKO) bestätigt, dass über eine „3-G“-Pflicht in der Arbeit gesprochen werde, beide Seiten zeigten sich derartigen Überlegungen gegenüber aufgeschlossen. Auch im Gesundheitsministerium begrüßte man die Gespräche: Ziel sei eine Erhöhung der Impfquote, „es ist daher gut, dass sich die Sozialpartner auf eine Lösung verständigen wollen“.

Diskussion über Zuständigkeit

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zeigte sich am Mittwoch im Ö1-Mittagsjournal zwar gesprächsbereit, betonte aber, dass die Regierung zuständig sei. Es gebe keine Verhandlungen mit den Sozialpartnern, lediglich Gespräche auf Expertenebene.

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, plädierte indes für eine „gemeinsame Vorgehensweise“ und eine einheitliche Entscheidung auf Bundesebene. Die wichtigste Lehre aus der Pandemie sei es, Maßnahmen „so einfach wie möglich“ zu halten, so Platter.

Vorbild Italien

Vorbild für die nun diskutierte Maßnahme ist Italien. Dort wurde vergangene Woche die Einführung von „3-G“ am Arbeitsplatz mit 15. Oktober beschlossen. Ab dann soll man nur noch geimpft, genesen oder getestet an den Arbeitsplatz kommen dürfen.

Die Spitze der Industriellenvereinigung (IV) bezeichnete eine „3-G-Regel“ für die Betriebe am Mittwoch als eine „Möglichkeit“, die aber keine zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen bringen dürfe, wie IV-Präsident Georg Knill in einem Pressegespräch betonte. Wichtig sei es, in Summe die Impfquote zu erhöhen. Was immer dazu vom Gesundheitsministerium komme, werde die Industrie entsprechend mittragen, so Knill.

IV-Generalsekretär Christoph Neumayer sagte: „Wir wollen, dass sich möglichst viele Menschen noch impfen lassen.“ Dabei werde es „viel um Werbung“ gehen. Erst jüngst habe in Österreich die Impfquote die Marke von 60 Prozent überschritten, das sei „im Europavergleich nicht gut“. Eventuell könne „3-G“ am Arbeitsplatz einen „Boost“ auslösen. Die große Frage sei, wer dafür verantwortlich sei, eine solche „3-G-Regel“ zu überprüfen und zu sanktionieren. Ob Tests auch langfristig gratis bleiben, werde man diskutieren müssen, so Neumayer.

Sonderregeln in vielen Firmen

In vielen Firmen gelten eigene Regeln, bei der Österreichischen Post etwa herrscht „2-G“, ansonsten müssen die Postler eine FFP2-Maske nützen. „3“ setzt auf eine eigens entwickelte App, mit der die Mitarbeiter schon am Eingang „3-G“ nachweisen müssen – andernfalls gibt es keinen Zutritt. Beim ÖAMTC gilt eine FFP2-Masken-Pflicht bzw. die „3-G-Regel“ im gesamten Gebäude.

„Wer auf die FFP2-Maske verzichten möchte, ist gebeten, einen aktuellen 3-G-Nachweis vorzulegen. Es wird empfohlen, zusätzlich zu 3-G eine FFP2-Maske zu tragen, wenn es sinnvoll ist – zum Beispiel längere Meetings, geringerer Abstand. Aktuell werden externe Gäste des Mobilitätszentrums ebenfalls um einen 3-G-Nachweis gebeten“, so Herwig Kummer, Leiter Personalmanagement beim ÖAMTC.

Bei der Telekom Austria gilt die „3-G-Regel“, ebenso bei der APA. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse meinte Sprecherin Marie-Theres Egyed: „Wir nehmen die Pandemie sehr ernst, der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns sehr wichtig, deswegen werden die Schutzmaßnahmen laufend an das Infektionsgeschehen angepasst.“