Mit falschen Gewinnversprechungen lockt ein umtriebiger Versandhändler seit Jahren Konsumenten in die Kostenfalle. Statt der gewonnenen Geldsumme erhalten die vermeintlichen Gewinner Warensendungen mit Produkten, die sie nicht bestellt haben, aber trotzdem bezahlen sollen. Konsumentenschützer stellen klar: Wer unbestellte Ware ins Haus bekommt, muss diese nicht bezahlen und darf sie sogar behalten.
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