Urteil in UBS-Prozess vertagt

Im Berufungsprozess der Schweizer Großbank UBS um mutmaßlichen Steuerbetrug in Frankreich hat das Gericht das Urteil vertagt. Aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen eines Kollegen werde die Entscheidung nun am 13. Dezember fallen, sagte der vorsitzende Richter heute im Pariser Justizpalast. Der UBS droht in dem Verfahren eine Milliardenstrafe.

In dem Prozess warfen die Staatsanwälte der UBS vor, in den Jahren 2004 bis 2012 Beschäftigte nach Frankreich geschickt zu haben, um dort reiche Kundschaft anzuwerben. UBS soll die Klientel dann dazu animiert haben, ihr Geld in der Schweiz und damit vorbei am französischen Fiskus zu platzieren.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von mindestens zwei Mrd. Euro, die Verteidigung einen Freispruch. Verantworten müssen sich in dem Prozess auch UBS Frankreich und sechs ehemalige Beschäftigte der Großbank.

Vor zwei Jahren war das Institut in erster Instanz zu einer Rekordgeldbuße von mehr als 3,7 Mrd. Euro verurteilt worden. Das Kreditinstitut legte dagegen Berufung ein. Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens wies es zurück. Für UBS geht es dem eigenen Geschäftsbericht zufolge um Forderungen von insgesamt 4,5 Mrd. Euro.