Freistellungsanspruch für Schwangere verlängert

Angesichts der aktuellen Infektionslage hat das Arbeitsministerium den Anspruch auf Sonderfreistellung für alle Schwangeren in körpernahen Berufen bis Jahresende verlängert.

Werdende, noch ungeimpfte Mütter sollen dadurch weiterhin geschützt werden, erklärte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher. Die Kosten für die Freistellung würden vollständig rückerstattet. Ein entsprechender Gesetzesantrag werde dem Parlament übermittelt und gelte rückwirkend ab Anfang Oktober, hieß es.

Damit schließt die Verlängerung lückenlos an die bisherige Regelung an. Schließlich hatte das Nationale Impfgremium die Schutzimpfung für Schwangere erst im Mai empfohlen, begründete Kocher den Beschluss: „Die Coronavirus-Schutzimpfung wird zwar für Schwangere empfohlen, viele Betroffene sehen dennoch während ihrer Schwangerschaft von Impfungen ab.“

Frauen- und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) begrüßte die Verlängerung: „Es ist essenziell, dass Schwangere am Arbeitsplatz geschützt werden, vor allem wenn die Infektionszahlen noch immer auf einem gewissen Niveau sind wie jetzt.“ Besonders gelte das für jene Branchen, wo Körperkontakt mit anderen unvermeidlich ist.

Bisher wurden fast 19 Millionen Euro zur Unterstützung an Betriebe ausbezahlt, die Schwangere freistellen und ihnen das Entgelt unverändert weiterbezahlen. Das sind in Summe 196.480 Freistellungstage schwangerer Arbeitnehmerinnen, so das Arbeitsministerium in einer Aussendung.