Taliban greifen vorübergehend zur Verfassung aus Königszeit

Die militant-islamistischen Taliban in Afghanistan wollen vorübergehend die Verfassung aus der Zeit des 1973 abgesetzten Königs Sahir Schah anwenden. Damals war der König weder dem Volk noch dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Ausgenommen von der alten Verfassung seien Artikel, die dem Islam widersprächen, sagte Taliban-Justizminister Abdul Hakim Scharai heute einer Erklärung seines Ministeriums zufolge. Die Verfassung von 1964 soll für die Zeit der Übergangsregierung gelten.

Wahlen haben die Taliban seit ihrer Machtübernahme Mitte August nie in Aussicht gestellt. Die Islamisten dürften in Kabul auf unabsehbare Zeit an der Macht bleiben. Ihre derzeit fast 50 Mitglieder umfassende Übergangsregierung besteht nur aus Männern aus dem Umfeld der Taliban.

Die bisherige afghanische Verfassung, die 2004 verabschiedet wurde, lehnen die Taliban ab. Sie gilt aufgrund der darin verankerten Rechte und Freiheiten für die Bürgerinnen und Bürger als eine der besten Verfassungen in der Region. Diese sieht unter anderem einen gewählten Präsidenten vor. Das lehnen die Taliban bisher auch ab.

Der Taliban-Justizminister betonte außerdem, dass die Regierung diejenigen internationalen Gesetze und Verträge respektiere, die nicht im Widerspruch zum islamischen Recht – der Scharia – und den Grundsätzen des Islamischen Emirats – so nennen die Taliban ihre Regierung – stehen. Der Mitteilung zufolge machte er diese Bemerkung in Kabul während eines Treffens mit dem chinesischen Botschafter in Kabul, Wang Yu.