Die Österreichische Post AG muss im Zuge des Datenskandals von 2019 eine Strafe von 9,5 Mio. Euro bezahlen. Die Post erklärte gestern Abend in einer Aussendung, Rechtsmittel gegen diese Verfügung der Datenschutzbehörde ergreifen zu wollen. Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 „ist von dieser Thematik nicht beeinträchtigt“.
„Der Vorwurf der Behörde besteht im Wesentlichen darin, dass zusätzlich zu den von der Österreichischen Post eingesetzten Kontaktmöglichkeiten per Post, Web-Kontaktformular und Kundenservice datenschutzrechtliche Anfragen auch per E-Mail zuzulassen sind“, so die börsennotierte Post.
Im Oktober 2019 hatte die Post im Datenskandal um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Millionen Postkunden und -kundinnen und dem Verkauf dieser Daten an wahlwerbende Parteien eine Verwaltungsstrafe von der Datenschutzbehörde wegen der Verwendung von Marketingdaten erhalten. Die Post legte damals Rechtsmittel gegen die Strafe von 18 Mio. Euro ein.
Das Bundesverwaltungsgericht hob im November 2020 die Strafe auf, und das Strafverfahren wurde eingestellt. Über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision hat der Verwaltungsgerichtshof laut Post bis dato nicht entschieden.