AUA darf Ticketerstattung an Passagiere nicht verweigern

Die Austrian Airlines dürfen direkte Erstattung von Ticketkosten an die Passagiere nicht mehr unter Verweis auf eine Beförderungsklausel verweigern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) auf Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) rechtskräftig entschieden. Zur Ansicht, dass die Klausel gegen die Fluggastrechteverordnung der EU verstoße, äußerte sich das Gericht allerdings nicht.

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