Kripo-Chef Holzer klagte gegen Behauptungen in Pilz-Buch

Der Direktor des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer, hat – über seinen Anwalt Peter Zöchbauer – beim Wiener Straflandesgericht eine medienrechtliche Klage wegen Behauptungen über ihn in Peter Pilz’ Buch „Kurz. Ein Regime“ eingebracht.

Er begehrt darin die Einziehung des Buches, eine Entschädigung und die Urteilsveröffentlichung. Rechtskräftig entschieden wird darüber „mit Glück“ (Zöchbauer) im nächsten Jahr. Bis dahin wird das Buch wegen dieser Klage nicht eingezogen.

Pilz’ Onlinemedium ZackZack.at vermeldete heute, dass Holzer bzw. sein Anwalt das „Aufdeckerbuch“ – das seit Monaten die Bestsellerlisten anführe und inzwischen in die dritte Auflage gehe – beschlagnahmen lassen wolle.

Das sei streng juristisch gesehen nicht der Fall, betonte Zöchbauer gegenüber der APA. Denn in dem medienrechtlichen Antrag gegen den Verlag Kremayr&Scheriau gehe es um die Einziehung. Und eine solche erfolge – anders als eine Beschlagnahmung – nicht am Anfang eines Verfahrens, sondern erst, wenn das Gericht entschieden hat, ob die Behauptungen über Holzer ehrenbeleidigend sind.

Bei den Behauptungen, die der Kripo-Chef mit dem Antrag bestreitet, geht es im Wesentlichen darum, dass Pilz ihn einem türkisen Netzwerk zurechnet und vorwirft, er habe nötige Ermittlungen in der Causa „Ibiza“ und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache unterlassen. Pilz ist, wie er in einer Aussendung mitteilte, „zu jedem Wahrheitsbeweis bereit“.

Gegen den Verlag richtet sich der Antrag, weil laut Medienrecht ein Medieninhaber und nicht der Verfasser verantwortlich ist für einen allfälligen Verstoß gegen das Strafrecht.